Politik zur Einhaltung sozialer Standards
1. ZWANGSARBEIT (FREIWILLIGE ARBEIT)
In unserem Unternehmen besteht kein Arbeitszwang für die Mitarbeiter. Die Arbeitsprinzipien in unserem Unternehmen beruhen auf Freiwilligkeit. Wenn der Arbeitnehmer kündigt, kann das Unternehmen dies nicht verhindern oder aufschieben, es sei denn, es liegen Sicherheitsgründe vor. Alle Arten von Informationen über unsere Mitarbeiter werden geschützt und vertraulich behandelt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
2. KINDERARBEIT (MINDERJÄHRIGE ARBEITNEHMER)
Kinderarbeit wird in unserem Unternehmen in keiner Weise akzeptiert. Das durch nationale und internationale Gesetze festgelegte Mindestalter wird berücksichtigt, außer in obligatorischen Fällen wie Praktikanten, Auszubildenden usw.
3. DISKRIMINIERUNG (EGALITÄRER ANSATZ)
hat eine tief verwurzelte Verpflichtung, dies zu gewährleisten. Als Management verpflichten wir uns, unsere Organisation als eine Institution zu erhalten, die frei ist von Diskriminierung oder körperlicher oder verbaler Belästigung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Nationalität, sozialer Herkunft, Religion, Alter, Behinderung, politischer Meinung oder einem anderen durch geltendes Recht geschützten Status. Die Personalauswahl in unserem Unternehmen erfolgt auf der Grundlage von Mindestqualifikationen wie offene Stelle, Ausbildung, Interessen, Fähigkeiten und Berufserfahrung.
4. ETHISCHES GESCHÄFTSVERHALTEN
Unser Unternehmen duldet in keiner Weise Korruption, Betrug, Veruntreuung oder Bestechung.
5. ARBEITSSTUNDEN und LÖHNE (LÖHNE / GEHALT)
Unser Unternehmen zahlt seinen Mitarbeitern wettbewerbsfähige Löhne entsprechend dem sektoralen und lokalen Arbeitsmarkt. Unsere Praktiken werden in voller Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Arbeitsverträgen in Bezug auf Löhne, Arbeitszeiten, Überstunden und Zusatzleistungen durchgeführt. Wir bieten unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterzuentwickeln, und unterstützen diese Bemühungen, indem wir ihnen nach Möglichkeit Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Religion, der Sprache oder der Rasse bei Lohn/Gehalt und Beförderung gibt es in unserem Unternehmen nicht. Das niedrigste Gehalt in unserem Unternehmen ist der Mindestlohn.
6. GESUNDHEIT und SICHERHEIT
Unser Unternehmen sorgt für die Schaffung und den Schutz eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds. Das Unternehmen ist bestrebt, das Risiko von Unfällen, Verletzungen und die Exposition gegenüber allen Arten von gesundheitsgefährdenden Faktoren zu minimieren und die Kontinuität unserer Mitarbeiter durch die Schaffung eines sicheren, gesunden und produktiven Arbeitsumfelds zu gewährleisten. In unserem Unternehmen wird darauf geachtet, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Gewalt, Belästigung, Drohungen, Missbrauch und störenden Bedingungen ist. In unserem Unternehmen werden alle gesetzlich geregelten Arbeitsschutzvorschriften angewandt.
7. ENGAGEMENT DER GEMEINSCHAFT UND DER BETEILIGTEN
Unser Unternehmen ist bestrebt, mit seinen Interessengruppen auf der Grundlage des guten Willens zusammenzuarbeiten, indem es sich ihre Ansichten anhört, von ihnen lernt und ihre Ansichten berücksichtigt. In diesem Zusammenhang bestimmt sie gemäß den gesetzlichen Vorschriften Arbeitnehmervertreter, schafft ein Umfeld, in dem die Arbeitnehmer ihre Probleme mit den Vertretern besprechen können, und ermöglicht es ihnen, ihre Probleme schriftlich in den Vorschlagsboxen zu melden. Gegebenenfalls verpflichten wir uns zu einem Dialog mit den Interessengruppen über arbeitsplatzbezogene Themen und Rechte am Arbeitsplatz in unserem Einflussbereich.
8. EINSTELLUNG VON AUSLÄNDISCHEN ARBEITNEHMERN (BESCHÄFTIGUNG VON AUSLÄNDISCHEN ARBEITNEHMERN)
In unserem Unternehmen werden die Arbeitsverträge für ausländische Arbeitnehmer, die nach unseren Gesetzen beschäftigt werden, in der Sprache ausgestellt, die sie verstehen. Alle persönlichen Vorgänge von der Einstellung bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis werden in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt. In keinem Fall darf der Arbeitnehmer durch Verschulden beschäftigt werden. Die gesetzlichen Rechte ausländischer Arbeitnehmer werden von unserem Unternehmen geschützt. Unser Unternehmen beschäftigt keine illegalen („unrechtmäßigen“) Arbeitskräfte.
9. RUHETAGE und URLAUBSZEITEN
Unseren Mitarbeitern werden im Rahmen ihrer gesetzlichen Rechte keine Ruhe- und Urlaubstage vorenthalten. Arbeitnehmer, die sechs Tage die Woche arbeiten, erhalten einen Tag frei.
10. EINSTELLUNG und BESCHÄFTIGUNG
Offene Stellen, die von der Leitung unseres Unternehmens benötigt werden, werden bestimmt und die Einstellung erfolgt durch die Unternehmensleitung in Übereinstimmung mit dem Gesetz und im Rahmen bestimmter Regeln (Gleichbehandlung, Urlaub, Lohn, Urlaub, Arbeitsvertrag usw.).
11. ARBEITSVERTRAG (ARBEITGEBERVERTRÄGE)
Zwischen unserem Unternehmen und der zu beschäftigenden Person wird ein „Unbefristeter Arbeitsvertrag“ abgeschlossen, der den Arbeitsplatz und die gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt und die dem Bewerber angebotenen Bedingungen enthält. Der „Unbefristete Arbeitsvertrag und das Zustimmungsformular für Überstunden“ wird von dem Personal unterzeichnet, das die Arbeit aufnimmt. Ein Exemplar des Arbeitsvertrags wird dem Mitarbeiter zur Unterschrift ausgehändigt, und alle für unser Unternehmen und den Arbeitsplatz erforderlichen Regeln und Vorschriften werden dem betreffenden Personal in einer Einführungsschulung vermittelt.
12. ARBEITS- und BESCHÄFTIGUNGSDISZIPLIN
Es gelten die von unserem Unternehmen festgelegten Disziplinarvorschriften, um diszipliniertes Arbeiten zu gewährleisten. Das Unternehmen verhängt keine Lohnabzüge, um seine Mitarbeiter zu disziplinieren. Alle unsere Mitarbeiter führen ihre Arbeit in Übereinstimmung mit den Arbeitsanweisungen aus.
13. Junge Arbeitnehmer / Arbeitszeiten
Es ist geplant, ein Treffen zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber über soziale Rechte und die Arbeitsordnung zu organisieren. Die Arbeitszeit von jungen Arbeitnehmern beträgt 40 Stunden und die von Arbeitnehmern über 18 Jahren 45 Stunden.
14. Tarifverhandlungen/Gewerkschaftsrechte
Unseren Mitarbeitern wurde das Recht auf Tarifverhandlungen und das Recht auf den Beitritt zu einer Gewerkschaft gewährt. Im „Unbefristeten Arbeitsvertrag“ ist festgelegt, dass unsere Mitarbeiter diese Rechte nutzen können.
15. SCHUTZ DER UMWELT
Wir gehen verantwortungsbewusst mit den Umweltauswirkungen um, die sich aus allen unseren Tätigkeiten ergeben können. Bei all unseren Tätigkeiten legen wir alle Arten von Verbesserungs- und Entwicklungsmaßnahmen fest und setzen sie um, um die Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren und die natürlichen Ressourcen so effizient wie möglich zu nutzen.
Alle in diesem Grundsatzdokument enthaltenen Grundsätze werden mit den erforderlichen Vorkehrungen in die Praxis umgesetzt, und der Grad der Umsetzung wird von der zuständigen Abteilung überprüft. Wir betrachten den Erfolg unseres Unternehmens im Bereich der sozialen Verantwortung als ein wichtiges Kriterium für die Bewertung unserer Unternehmensleistung. Dieses Grundsatzdokument wurde erstellt, um allen unseren Mitarbeitern, Interessengruppen und Geschäftspartnern die klare Zusage zu erteilen, dass unser Unternehmen seiner Verantwortung für eine bessere Welt und Zukunft gerecht werden wird.
Generaldirektor